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Einträge "Spaß mit §§":

Wissenwertes und nutzloses aus der Welt der Juristen

Freitag, 26. November 2004

Entzückend, Baby!

Wieso muß ich dabei an Kojak denken??

"Nach Auffassung des Senats ist der Lollystiel integrativer Bestandteil des Produkts Lutscher (auch Lolly genannt). Als solcher kann er begriffsnotwendig nicht zugleich Verpackungsbestandteil sein. Die Ware "Lutscher" zeichnet sich nach natürlichem Verständnis und allgemeinem Sprachgebrauch gerade dadurch aus, dass der zu verzehrende bzw. zu lutschende oder schleckende Karamellteil auf einem Stiel aufgebracht ist. Der Stiel ist wesenstypisches Merkmal des Lutscher. Ohne einen solchen Stiel würde es sich nicht mehr um einen traditionellen Lutscher, sondern vielmehr um ein gewöhnliches Bonbon handeln. Das Besondere und Faszinierende am Lutscher und seit Generationen seine spezifische Attraktivität für Kinder Auslösende ist genau der Umstand, dass der Bonbonteil mit einem Stiel verknüpft ist. Damit handelt es sich bei dem Stiel nicht um eine bloße Handhabungshilfe. Eine solche ist zum Verzehr eines Bonbons - auf den sich das Produkt "Lutscher" bei Hinwegdenken des Stiels reduzieren würde - auch nicht erforderlich, da sich das Bonbon ohne weiteres in dem Mund stecken lässt. Zusammenfassend lässt sich nach Auffassung des Senats festhalten, dass der Lutscher (Lolly) ohne Stiel kein Lutscher mehr ist, das Produkt "Lutscher" damit nicht mehr existieren würde."

Verfasser dieser Erklärung sind die Richter des Oberlandesgerichtes Köln, 1.Zivilsenat (Urteil vom 3.05.2001).



Wer gerne mehr über Lutscher und seine Bedeutung im deutschen Recht erfahren möchte, hier ist das ganze Urteil:






OLG Köln
von: katrin
Entry modified
Geändert am 29. November 2004 um 07:15

Wissenswert

Eine umständliche Erklärung eines relativ einfachen Sachverhalts- und im Moment total an der Jahreszeit vorbei.

Dennoch:

"Als Aprilscherz bezeichnet man den Brauch und die Sitte, am ersten Tage des vierten Monats des Kalenders gregorianischer Einteilung seine Mitmenschen durch erfundene oder verfälschte Geschichten in die Irre zu führen oder durch unterlassene Aufklärung einen bereits durch Dritte hervorgerufenen Irrtum aufrechtzuerhalten (sog. mittäterschaftlich durchgeführter Aprilscherz). Bei Aufklärung der verbreitet mit derbem Popularwortschatz bezeichneten Zielperson des Scherzes verbinden sich in ihrem Inneren zumeist Belustigung und Ärger zu einem emotionalen Konglomerat. Aprilscherze sind in den meisten westeuropäischen Ländern üblich, verbürgt sind sie bereits seit dem 16. Jahrhundert. Mit den europäischen Auswanderern gelangte diese Tradition auch nach Nordamerika." (AG Kempten, NJW 1976, 888, rechts unten).
von: katrin
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