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Donnerstag, 22. Dezember 2005
Die relative Zeit
Die Relativitätstheorie von Einstein besagt, das auch Zeit relativ
ist..... Oder so ähnlich, aber als Grundidee soll es nun genügen. Vor
allem, da ein, nein, DAS Beispiel der relativen Zeit vor der Tür steht:
"Zwischen den Tagen".
Zwischen den Tagen, das ist strenggenommen der Zeitraum zwischen dem 2.
Weihnachtsfeiertag und Silvester. Wobei es wahrscheinlich noch
Streitigkeiten gibt, ob der Silvestertag bis zur ersten Ausstrahlung
von "Dinner for one" noch als "Zwischen den Tagen" zählt. Um es
einfacher zu machen: nein, tut er nicht. Der Zeitraum "Zwischen den
Tagen" besteht aus 4 Tagen, dem 27.12, dem 28. 12, dem 29.12, dem 30.
12.
Vier Tage. In Normalzeit ist dies ein kurzer Zeitraum, vor allem wenn
man bedenkt, was in diesen Tagen alles erledigt werden muß: ein Mittel
gegen Sodbrennen muß gekauft werden, ein Scheidungsanwalt gesucht, das
Testament geändert werden, die Silvesterparty muß vorbereitet werden.
Und, was nicht unterschätzt werden sollte, diese vier Tage dienen Hirn
und Seele auch dazu, von Weihnachten- Besinnlich- Familie- Friede,
Freude, Eierkuchen auf Krawall-Party-Nächstes Jahr wird alles anders
umzuschalten. Dieser Umschaltprozess wird oft vernachlässigt, was unter
Umständen zu Verwicklungen führen kann: wenn einem auf einer
Silvesterparty jemand auf die Schulter packt passiert dies nicht aus
rührseliger Besinnlichkeit, es wird eine Polonäse gebildet.
Kopf, Seele, Banken, Kreditinstitute, Füße, Supermärkte und
Kaufhäuser sind beschäftigt, trotzdem haftet "zwischen den Tagen"
etwas magisches an: nun kann alles erledigt werden, was in den letzten
51 Wochen keinen Platz mehr gefunden hat. Als würde es sich bei diesen
4 Tagen um neutrale Zeit handeln, noch nahe genug am alten und doch
schon fast neu....Psychologisch ist "zwischen den Tagen" wohl wie
Sonntagabend, nachdem für Montag eine Diät geplant ist: es hat sich
noch nichts verändert, aber das schlechte Gewissen ist ruhig.
Schließlich steht die Veränderung ja vor der Tür.
Außerdem haftet "zwischen den Tagen" noch zu Unrecht der Ruf an, es
handele sich um eine ruhige Zeit, in der man außer Weihnachten zu
verdauen nichts zu tun hat. Das dies ein Irrtum ist wurde bereits oben
dargelegt.
So werden auch in diesem Jahr wieder Briefe geschrieben, Keller und
Dachböden aufgeräumt, Verwandte besucht....- zwischen den Tagen.
In diesem Weblog wird es eine Veränderung des Layouts geben. Zwischen den Tagen.
Donnerstag, 17. Februar 2005
Wer eine Lesung besucht.....
...der kann was erzählen.
Ich war im November auf einer Lesung von Joachim „der das Buch zum „Untergang geschrieben hat“ Fest. Und nun wird erzählt.
Da ich
vorher beim besten Willen niemanden gefunden hatte, der mich begleiten
wollte, mußte ich mich alleine auf den Weg machen.
Schon
die Mitarbeiter der Buchhandlung, die die Karten entwertete, schaute
mich mitleidig an. Sie war in meinem Alter. Was wußte sie?
Ich
schloß mich der bereits versammelten Menge an. An der Espressobar
vorbei, links zu den Sportbüchern. Wenn ich jemals selbst eine Lesung
veranstalten sollte, würde ich es genau dort machen.
Nach
innen geföhnte Bobfrisuren, Lesebrillen, Seidenschals, Perlenketten und
Tweedjackets soweit das Auge reichte. Mein Erscheinen drückte den
Altersdurchschnitt um etwa 20 Jahre.
Ich fand einen Platz direkt neben dem Regal „Golf/Boxen/ThaiBo/Segeln“.
Ich
schien die einzige zu sein, die nicht wußte, wie man sich an solch
einem Abend kleidet. Und der Kodex, daß man als Frau einen älteren
Herrn mit Lesebrille zu solchen Veranstaltung mitbringen muß, war mir
vorher auch nicht bekannt.
Mein totales Unwissen fiel auch den restlichen 80 Anwesenden auf.
Die
meisten hatten ein frisch gekauftes Exemplar des Buches „Begegnungen“
von Joachim Fest auf dem Schoß. Es wurde hektisch die Folie entfernt
und geblättert, es sollte doch später wenigstens der Eindruck erweckt
werden, man hätte es bereits gelesen.
Plötzlich:
Aufruhr am Ende der Sitzreihe. „Ich hatte mir den Platz mit der FAZ
freigehalten!“ „Stimmt nicht, hier lag keine Zeitung!“. Die neuen
BeSITZer des Platzes weigerten sich aufzustehen, der Mann in der ersten
Reihe, der die Zeitung entwendet hatte, zog schuldbewußt den Kopf ein.
Ein bißchen Hin und Her, der Tumult löste sich auf.
Ob der Mann ebenso laut geschrien hätte wenn er den Platz mit dem „KICKER“ freigehalten hätte?
FAZ. Darunter liegt immer ein Sitzplatz.
Der
Buchhändler, der sich aus einem nicht nachvollziehbaren Grund für einen
Entertainer hielt, eröffnete den Abend. Er konnte sich nicht ganz
entscheiden, ob er mehr Michel Friedmann oder mehr Harald Schmidt sein
möchte. Die Frisur erinnert deutlich an Friedmann, das Auftreten
erinnert stark an Dieter Thomas Heck.
Joachim Fest erschien.
Joachim Fest begann vorzulesen.
Da der Rest der Anwesenden nun naturgemäß den Mund halten sollte, begann für die meisten nun der langweiligste Teil des Abends.
Die
Langeweile wurde kurz unterbrochen als Fest abstimmen ließ, ob er den
Text über Golo Mann oder über Ulrike Meinhoff lesen sollte. Nachdem
auch der letzte von seinem Nachbarn darüber aufgeklärt wurde, daß Golo
der Sohn von Thomas Mann ist („Oh, Thomas Mann!“), entscheidet sich die
Mehrheit für den Mann-Text. Nur eine handvoll Menschen, darunter auch
ich, stimmten für den Meinhoff Text.
Es
stellte sich heraus daß Herr Fest den Mann-Text gar nicht lesen möchte,
so wurden uns die Gedanken zu Frau Meinhoff zur Gehör gebracht. So
funktioniert Demokratie. Teile des Publikums begannen lautstark
Vergleiche zu den US-Präsidentschaftswahlen zu ziehen.
Und dann wurde es wieder für alle spannend: Zeit für Fragen.
Nun konnte endlich gezeigt werden, was man alles weiß.
Der
Erste spickt seine Frage direkt mit einer solchen Menge Fremdwörter,
daß ich überlegte, mir ein Fremdwörterlexikon zu klauen. Die Zeit
reichte nicht.
Nachdem
noch ein paar Leute mehr die Gelegenheit bekamen, zu zeigen, daß
sie viele Fremdwörter und einen komplizierten Satzbau beherrschen,
stand ein Mann auf. Er erzählte von seinem letzten Urlaub in
Südfrankreich. Kurz bevor die wütende Menge ihm das Mikro entreissen
konnte, kriegte er die Kurve und endet mit der Frage: „In diesem Ort
waren im 2. Weltkrieg deutsche U-Boote. Herr Fest, was wissen Sie
darüber?“. Herr Fest wußte nichts darüber und es konnte weitergehen.
Besonders mutige leiteten ihre Fragen mit dem Satz: „Herr Fest, ich
habe ihr Buch zwar nicht gelesen, aber ist es nicht so daß.....“ ein.
Und
schon beendete der Dieter Thomas Friedmann des deutschen Buchhandels
den Abend mit einer kleinen Gesangseinlage (gesungen wurde das
Lied „Papa wird´s scho richten“, was in einem unerklärlichen
Zusammenhang wohl komisch sein sollte) und dem Satz „Wir müssen nun
leider, leider aufhören, aber einige der Anwesenden müssen noch ihren
Bus in die Eifel kriegen.“
Nachdenklich ging ich nach Hause.
Freitag, 21. Januar 2005
21 Gramm
Dr. Faust hat Mephisto seine Seele verkauft - ob das in einzelnen ein gutes Geschäft war, läßt sich bei Goethe nachlesen.
Der
amerikanischer Arzt Duncan MacDougall versuchte im Jahre 1907
herauszufinden, wieviel Faust genau verkauft hat. Mit Hilfe
verschiedener Experimente versuchte er zu ergründen, welches Gewicht
die Seele hat.
MacDougall
ging davon aus, daß die Seele, wenn sie exisistiere und nach dem Tod
weiterlebe, genau wie jedes andere Organ im Körper Gewicht und Raum
einnehme.
Als
Testpersonen wählte er Menschen, die durch ihre Krankheit schon sehr
erschöpft waren, um zu vermeiden, daß die Sterbenden während des
Todeskampfes die Waage aus dem Gleichgewicht bringen.
Um das
Gewicht zu bestimmen, baute er ein an einer Waage hängendes Bett, so
daß er Menschen vor und nach dem Sterbevorganges wiegen konnte.
Der Unterschied zwischen dem Gewicht des Lebenden und dem Gewicht des
Toten war nach MacDougalls Meinung das Gewicht der Seele, da diese nach
dem Tod den Körper verlassen würde.
Der
erste Proband wurde eines Abends um 17.30 Uhr auf die Waage gelegt. Als
dieser fast 4 Stunden später starb, schlug die Waage aus. Es mussten
zwei Dollarmünzen aufgelegt werden, um die Waage wieder ins
Gleichgewicht zu bringen- 21 Gramm.
Doch die nächsten Versuche schlugen aus verschiedensten Gründen fehl.
Davon
unbeirrt startete er eine zweite Versuchsreihe: er wog sterbende Hunde.
Da auch die Hunde relativ still auf seiner Waagschaale sterben mussten,
um seine Versuche nicht zu gefährden und die Waage nicht in ein
Ungleichgewicht zu bringen , kann davon ausgegangen werden, daß er die
Hunde vergiftete. Doch keiner der Hunde zeigte einen Gewichtsverlust
nach seinem Tod, für MacDougall der Beweis für die fehlende Seele bei
Tieren.
MacDougall
entwickelte die Theorie, daß die Substanz der Seele im lebenden
Körper den gesamten Körper in Besitz nimmt, sie mit ihm verschmilzt.
Aufgrund des geringen Gewichtes von nur 21 Gramm habe sie aber eine
geringere Dichte als der restliche Körper, weshalb die Seele nach dem
Tod den Körper verlassen und in die Luft aufsteigen könne. Wohin die
Seele aufsteigt konnte MacDougall auch durch seine Experimente nicht
erklären.
Die
Zeitgenossen MacDougalls hatten unterschiedliche Meinungen zu seinen
Experimenten. Manche hielten es für Humbug, andere priesen seine
Entdeckung.
Der New
Yorker Arzt Carrington hielt MacDougalls Entdeckungen für die
wichtigste der Zeit. Er machte den Vorschlag, anstatt kranker Personen
einen elektrischen Stuhl an eine Waage zu hängen, um so gesunde Männer
als Versuchsperson zu erhalten. Bei kranken Versuchspersonen würde der
Verwesungsprozeß zu schnell einsetzen, was zu Gewichtsverlust führe und
das Ergebnis verfälsche.
Diese Idee wurde jedoch nie realisiert.
Im Jahre 1911 behauptete MacDougall, eine Seele beim Verlassen des Körpers beobachtet zu haben.
Nach MacDougall gab es keine weiteren Versuche, das Gewicht der Seele zu bestimmen.
(Der Text basiert auf der Darstellung des Experimentes auf der Seite: www.verrueckte-experimente.de)
Montag, 6. Dezember 2004
Zum Nikolaus
Der Weihnachtsmann- eine juristische Betrachtung
von Frau stud.jur. Katrin Willms, Universität Bonn
Einleitung
Gerade in den letzten 4 Wochen des Jahres tritt eine Person, oder
besser gesagt: eine Manifestation, in Erscheinung, deren Aufenthaltsort
in den restlichen 48 Wochen des Jahres höchstens spekulativ zu erahnen
ist: der Weihnachtsmann. Obwohl dieser in der Bevölkerung einen guten
Ruf geniesst, ja sich manche Personen sogar auf sein Kommen freuen und
dieser Freude in Liedern Ausdruck verleihen (siehe als Beispiel: "
Morgen kommt der Weihnachtsmann" m.w. N.), ist die juristische
Behandlung der tatsächlichen Aktivitäten dieser Manifestation ein sehr
komplexes Themengebiet. Dieses Themengebiet soll im folgenden kurz
skizziert werden.
Angemerkt werden soll noch, daß diese Darstellung auch auf das
Christkind zutreffen, dem in manchen Teilen Deutschlands der Rang
des Weihnachtsmannes gebührt. Um die Übersichtlichkeit der Darstellung
zu erhalten, wird in diesem Text nur auf den Weihnachtsmann eingegangen
werden.
Eine umfassende Darstellung des Bereiches "Jahresendzeitfiguren
im deutschen Recht" wird von der Verfasserin erarbeitet und
soll in Kürze als Dissertation zur Erlangung der juristischen
Doktorwürde an der Universität Bonn vorgelegt werden.
Strafrechtliche Aspekte
Es sind hier nur die strafrechtlichen Aspekte zu nennen, da diese als am schwerwiegendsten zu beurteilen sind.
In Betracht käme eine Strafbarkeit des Weihnachtsmannes nach § 243 I
Nr. 1 StGB (Einbruch). Der Weihnachtsmann verschafft sich, obwohl
der Tathergang in diesem Fall aus metaphysischen Gründen noch nicht
ganz geklärt werden kann, Einlaß, er dringt in eine fremde Wohnung ein.
Eine Strafbarkeit wegen Einbruchs scheitert jedoch an dem
Tatbestandsmerkmal des Diebstahls, da in allen bekannten Fällen gerade
nicht Gewahrsamsbruch an fremden Eigentum vorliegt, sondern im
Gegenteil, etwas in den Wohnungen zurückgelassen wird.
Trotzdem erfüllt das oben genannte Eindringen des
Weihnachtsmannes in ein fremdes Haus den Tatbestand des
Hausfriedensbruchs, § 123 StGB. Ob von Seiten der Wohnungseigentümer
ein strafbefreiendes Einverständnis vorliegen würde, muß von Fall zu
Fall geprüft werden.
Ein möglicher Verstoß gegen § 240 StGB (Nötigung) käme auch in Betracht.
Kinder bekommen von ihren Eltern schon sehr früh erzählt, daß sie das
ganze Jahr über brav sein müssen, da sie ansonsten keine Geschenke vom
Weihnachtsmann erhalten würden. Dies erfüllt den Tatbestand der
Nötigung, der erfordert, daß jemand einen anderen durch Drohung mit
einem empfindlichen Übel (§ 240 I 1. Alt. StGB) zu einer Handlung,
Duldung oder Unterlassung nötigt. Die Erziehungsberechtigten drohen den
Kindern mit einem einem materiellen Übel, um sie zum Wohlverhalten zu
bewegen. Die Drohung wird zwar nicht vom Weihnachtsmann selbst
ausgesprochen, er handelt vielmehr als Mittäter und Anstifter.
Ein weiteres Problem ist die Warenbeschaffung des Weihnachtsmannes. Da
nach dem bisherigen Wissenstand und nach der Parallelwertung in der
Laienssphäre nicht davon auszugehen ist, daß er von den Eltern für
seine Dienstleistung entlohnt wird, und da bisher noch niemand
glaubwürdig bezeugen konnte, den Weihnachtsmann beim Einkauf der
Geschenke gesehen zu haben, liegt der Verdacht nahe, daß es sich bei
den Geschenken um Diebesgut handeln könnte. Eine Strafbarkeit gemäß §
242 StGB käme in Betracht.
Da sich der Weihnachtsmann meist in Begleitung von Knecht Ruprecht
befindet, wäre hier ein Bandendiebstahl gemäß § 244 I Nr.2 StGB
anzuprüfen (und abzulehnen, da nach herrschender Meinung eine Bande
mindestens aus 3 Personen bestehen muß). Um diesen Sachverhalt ganz
aufklären zu können fehlen aber bisher die Beweise.
Wenn es sich um Diebstahl handeln würde, wäre unter Umständen durch das
Verhalten der Erziehungsberechtigten und Kinder der Tatbestand der
Hehlerei (§ 259 I StGB) erfüllt. Dies ist aber dennoch abwegig,
da davon ausgegangen werden kann, daß die Beschenkten meist nicht
strafmündig sind und deren gesetzliche Vertreter gutgläubig handeln,
was als strafauschließend gewertet werden kann.
In so fern es sich nicht um den Weihnachtsmann persönlich, sondern um
die weitverbreiteten "Kopien" des Weihnachtsmannes handelt,
kommen noch eine Strafbarkeit gemäß § 132 StGB, Amtsanmaßung,
und eine Strafbarkeit wegen Mißbrauch von Titeln,
Berufsbezeichnungen und Abzeichen in Betracht, § 132 a I Nr. 3
StGB (wer unbefugt.......Amtskleidung oder Amtsabzeichen trägt).
Zusammenfassung
Zusammenfassend kann gesagt werden, daß die Erscheinung
"Weihnachtsmann" rechtlich nicht unerhebliche Schwierigkeiten aufwirft.
Der Weihnachtsmann macht sich, während er seiner in der Bevölkerung
naiverweise so geschätzten Tätigkeit nachgeht, gegen mehrere Normen des
deutschen StGB verstößt.
Desweiteren verstößt er noch gegen elementare arbeitsrechtliche
Vorschriften, dies kann hier aber aus Platzgründen nicht weiter
ausgeführt werden.
Die Figur, die Kinder zum Vorbild dienen sollte, verstößt in eklatanter
Weise gegen die deutsche Rechtsordnung, ja, es kann gesagt werden, daß
es sich bei diesem "Vorbild" um einen Straftäter handelt.
Schon nach dieser skizzenhaften Überlegung wird deutlich, daß es
dringend einer Reform der Behandlung des Weihnachtsmannes in
Deutschland und im deutschen Recht geben muß.
Diese Probleme können nur durch die Legislative gelöst werden, ein
Ansatz wäre beispielsweise eine Weihnachtsmann-Verordnung oder ein
gesondertes Weihnachtsmannstrafgesetzbuch, die der momentanen
Rechtsunsicherheit der Erziehungsberechtigten abhelfen könnte und
dieses rechts- und sozialpolitische Problem zufriedenstellend lösen
würde.
Sonntag, 5. Dezember 2004
24 Stunden im 21.Jahrhundert
Wiedergefunden: meine bisher unveröffentliche Rezension zu "24 Stunden im 21. Jahrhundert" von Peter Glaser.
Das Buch ist von 1995, die Technik hat das Buch längst überholt.
Doch ein interessantes Dokument der Zeit, in der Internet noch etwas
besonderes und teilweise mystisches war, ist es allemal.
Außerdem ist Glaser der Schöpfer des schönen Wortes "Marmeladehemmung". Und allein darum....
Netzreiseführer
24 Stunden im 21.Jahrhundert
"Dieses Buch ist nicht als Einweisung in irgendetwas gedacht, sondern
als eine Einladung in unser gemeinsames Vorstellungsvermögen. Ich
bediene mich dabei der poetischen Methode. Ich verarbeite keine Texte,
sondern ich schreibe."
Und das macht der in Hamburg lebende Autor Peter Glaser ziemlich gut.
In seinem neuen Buch "24 Stunden im 21.Jahrhundert" beschreibt er die
Geschichte, Entstehung und Nutzung der Netze und ihre Benutzer witzig
und treffend.
An den überbreiten Seitenrändern erklärt Glaser nicht nur Wörter, was
dem Netzneuling das Lesen und verstehen erleichtert, sondern er erzählt
auch Anekdoten und schrullige Geschichten, die nicht unbedingt zum Text
auf der Seite passen müssen. Damit es beim Lesen nun auf keinen Fall
langweilig wird, gibt es am Rand auch noch mehr oder weniger sinnvolle
Zeichnungen und Fotos. Netzsurfer mit dem Sinn fürs Besondere werden
vor allem an den Internet- Anschriften ihre helle Freude haben.
Glaser nimmt den Leser mit auf seine Internetreise, die ihn zum
Beispiel zur Kaffeemaschine nach Cambridge und nach Michigan zu
Badewanne und Kühlschrank eines gewissen Paul führt. Außerdem wird das,
sich ebenfalls in Cambridge befindliche, Arbeitszimmer des
geheimnisvollen A.H. besucht, der sich auf den Bildschirm gucken läßt.
Endlich erfährt man nun die Wahrheit über diverse ans Internet
angeschlossene Kaffee-, Cola- und sonstige Maschinen. Und wer
internet-angeschlossene Maschinen nicht mag, erhält die Anschrift einer
Liste von Maschinen, die nicht angeschlossen sind.
Fazit: sowohl für "Netziens" (wie Glaser die Ureinwohner der Netze
nennt) als auch für Netzneulinge ein ideales Buch. Witzig und nie
langweilig erklärt er die Hintergründe der "Neuen Welt".
(geschrieben: Januar 1996)
Das Buch gibts
hier noch gebraucht.

Geändert am 5. Dezember 2004 um 23:01