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Einträge "Textheimat":

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Donnerstag, 22. Dezember 2005

Die relative Zeit

Die Relativitätstheorie von Einstein besagt, das auch Zeit relativ ist..... Oder so ähnlich, aber als Grundidee soll es nun genügen. Vor allem, da ein, nein, DAS Beispiel der relativen Zeit vor der Tür steht: "Zwischen den Tagen".

Zwischen den Tagen, das ist strenggenommen der Zeitraum zwischen dem 2. Weihnachtsfeiertag und Silvester. Wobei es wahrscheinlich noch Streitigkeiten gibt, ob der Silvestertag bis zur ersten Ausstrahlung von "Dinner for one" noch als "Zwischen den Tagen" zählt. Um es einfacher zu machen: nein, tut er nicht. Der Zeitraum "Zwischen den Tagen" besteht aus 4 Tagen, dem 27.12, dem 28. 12, dem 29.12, dem 30. 12.

Vier Tage. In Normalzeit ist dies ein kurzer Zeitraum, vor allem wenn man bedenkt, was in diesen Tagen alles erledigt werden muß: ein Mittel gegen Sodbrennen muß gekauft werden, ein Scheidungsanwalt gesucht, das Testament geändert werden, die Silvesterparty muß vorbereitet werden.
Und, was nicht unterschätzt werden sollte, diese vier Tage dienen Hirn und Seele auch dazu, von Weihnachten- Besinnlich- Familie- Friede, Freude, Eierkuchen auf Krawall-Party-Nächstes Jahr wird alles anders umzuschalten. Dieser Umschaltprozess wird oft vernachlässigt, was unter Umständen zu Verwicklungen führen kann: wenn einem auf einer Silvesterparty jemand auf die Schulter packt passiert dies nicht aus rührseliger Besinnlichkeit, es wird eine Polonäse gebildet.

Kopf, Seele, Banken, Kreditinstitute, Füße, Supermärkte und Kaufhäuser  sind beschäftigt, trotzdem haftet "zwischen den Tagen" etwas magisches an: nun kann alles erledigt werden, was in den letzten 51 Wochen keinen Platz mehr gefunden hat. Als würde es sich bei diesen 4 Tagen um neutrale Zeit handeln, noch nahe genug am alten und doch schon fast neu....Psychologisch ist "zwischen den Tagen" wohl wie Sonntagabend, nachdem für Montag eine Diät geplant ist: es hat sich noch nichts verändert, aber das schlechte Gewissen ist ruhig. Schließlich steht die Veränderung ja vor der Tür.
Außerdem haftet "zwischen den Tagen" noch zu Unrecht der Ruf an, es handele sich um eine ruhige Zeit, in der man außer Weihnachten zu verdauen nichts zu tun hat. Das dies ein Irrtum ist wurde bereits oben dargelegt.
So werden auch in diesem Jahr wieder Briefe geschrieben, Keller und Dachböden aufgeräumt, Verwandte besucht....- zwischen den Tagen.

In diesem Weblog wird es eine Veränderung des Layouts geben. Zwischen den Tagen. 
von: katrin

Donnerstag, 17. Februar 2005

Wer eine Lesung besucht.....

...der kann was erzählen.
Ich war im November auf einer Lesung von Joachim „der das Buch zum „Untergang geschrieben hat“ Fest. Und nun wird erzählt.

Da ich vorher beim besten Willen niemanden gefunden hatte, der mich begleiten wollte, mußte ich mich alleine auf den Weg machen.

Schon die Mitarbeiter der Buchhandlung, die die Karten entwertete, schaute mich mitleidig an. Sie war in meinem Alter. Was wußte sie?

Ich schloß mich der bereits versammelten Menge an. An der Espressobar vorbei, links zu den Sportbüchern. Wenn ich jemals selbst eine Lesung veranstalten sollte, würde ich es genau dort machen.
Nach innen geföhnte Bobfrisuren, Lesebrillen, Seidenschals, Perlenketten und Tweedjackets soweit das Auge reichte. Mein Erscheinen drückte den Altersdurchschnitt um etwa 20 Jahre.
Ich fand einen Platz direkt neben dem Regal „Golf/Boxen/ThaiBo/Segeln“.
Ich schien die einzige zu sein, die nicht wußte, wie man sich an solch einem Abend kleidet. Und der Kodex, daß man als Frau einen älteren Herrn mit Lesebrille zu solchen Veranstaltung mitbringen muß, war mir vorher auch nicht bekannt.  
Mein totales Unwissen fiel auch den restlichen 80 Anwesenden auf.

Die meisten hatten ein frisch gekauftes Exemplar des Buches „Begegnungen“ von Joachim Fest auf dem Schoß. Es wurde hektisch die Folie entfernt und geblättert, es sollte doch später wenigstens der Eindruck erweckt werden, man hätte es bereits gelesen.

Plötzlich: Aufruhr am Ende der Sitzreihe. „Ich hatte mir den Platz mit der FAZ freigehalten!“ „Stimmt nicht, hier lag keine Zeitung!“. Die neuen BeSITZer des Platzes weigerten sich aufzustehen, der Mann in der ersten Reihe, der die Zeitung entwendet hatte, zog schuldbewußt den Kopf ein. Ein bißchen Hin und Her, der Tumult löste sich auf.
Ob der Mann ebenso laut geschrien hätte wenn er den Platz mit dem „KICKER“ freigehalten hätte?
FAZ. Darunter liegt immer ein Sitzplatz.

Der Buchhändler, der sich aus einem nicht nachvollziehbaren Grund für einen Entertainer hielt, eröffnete den Abend. Er konnte sich nicht ganz entscheiden, ob er mehr Michel Friedmann oder mehr Harald Schmidt sein möchte. Die Frisur erinnert deutlich an Friedmann, das Auftreten erinnert stark an Dieter Thomas Heck.

Joachim Fest erschien.
Joachim Fest begann vorzulesen.
Da der Rest der Anwesenden nun naturgemäß den Mund halten sollte, begann für die meisten nun der langweiligste Teil des Abends.
Die Langeweile wurde kurz unterbrochen als Fest abstimmen ließ, ob er den Text über Golo Mann oder über Ulrike Meinhoff lesen sollte. Nachdem auch der letzte von seinem Nachbarn darüber aufgeklärt wurde, daß Golo der Sohn von Thomas Mann ist („Oh, Thomas Mann!“), entscheidet sich die Mehrheit für den Mann-Text. Nur eine handvoll Menschen, darunter auch ich, stimmten für den Meinhoff Text.
Es stellte sich heraus daß Herr Fest den Mann-Text gar nicht lesen möchte, so wurden uns die Gedanken zu Frau Meinhoff zur Gehör gebracht. So funktioniert Demokratie. Teile des  Publikums begannen lautstark Vergleiche zu den US-Präsidentschaftswahlen zu ziehen.

Und dann wurde es wieder für alle spannend: Zeit für Fragen.
Nun konnte endlich gezeigt werden, was man alles weiß.
Der Erste spickt seine Frage direkt mit einer solchen Menge Fremdwörter, daß ich überlegte, mir ein Fremdwörterlexikon zu klauen. Die Zeit reichte nicht.
Nachdem noch ein paar Leute mehr  die Gelegenheit bekamen, zu zeigen, daß sie viele Fremdwörter und einen komplizierten Satzbau beherrschen, stand ein Mann auf. Er erzählte von seinem letzten Urlaub in Südfrankreich. Kurz bevor die wütende Menge ihm das Mikro entreissen konnte, kriegte er die Kurve und endet mit der Frage: „In diesem Ort waren im 2. Weltkrieg deutsche U-Boote. Herr Fest, was wissen Sie darüber?“. Herr Fest wußte nichts darüber und es konnte weitergehen. Besonders mutige leiteten ihre Fragen mit dem Satz: „Herr Fest, ich habe ihr Buch zwar nicht gelesen, aber ist es nicht so daß.....“ ein.

Und schon beendete der Dieter Thomas Friedmann des deutschen Buchhandels den Abend mit einer kleinen Gesangseinlage (gesungen wurde  das Lied „Papa wird´s scho richten“, was in einem unerklärlichen Zusammenhang wohl komisch sein sollte) und dem Satz „Wir müssen nun leider, leider aufhören, aber einige der Anwesenden müssen noch ihren Bus in die Eifel kriegen.“

Nachdenklich ging ich nach Hause.

von: katrin

Freitag, 21. Januar 2005

21 Gramm

Dr. Faust hat Mephisto seine Seele verkauft - ob das in einzelnen ein gutes Geschäft war, läßt sich bei Goethe nachlesen.
Der amerikanischer Arzt Duncan MacDougall versuchte im Jahre 1907 herauszufinden, wieviel Faust genau verkauft hat. Mit Hilfe verschiedener Experimente versuchte er zu ergründen, welches Gewicht die Seele hat.

MacDougall ging davon aus, daß die Seele, wenn sie exisistiere und nach dem Tod weiterlebe, genau wie jedes andere Organ im Körper Gewicht und Raum einnehme.
Als Testpersonen wählte er Menschen, die durch ihre Krankheit schon sehr erschöpft waren, um zu vermeiden, daß die Sterbenden während des Todeskampfes die Waage aus dem Gleichgewicht bringen.
Um das Gewicht zu bestimmen, baute er ein an einer Waage hängendes Bett, so daß  er Menschen vor und nach dem Sterbevorganges wiegen konnte. Der Unterschied zwischen dem Gewicht des Lebenden und dem Gewicht des Toten war nach MacDougalls Meinung das Gewicht der Seele, da diese nach dem Tod den Körper verlassen würde.
Der erste Proband wurde eines Abends um 17.30 Uhr auf die Waage gelegt. Als dieser fast 4 Stunden später starb, schlug die Waage aus. Es mussten zwei Dollarmünzen aufgelegt werden, um die Waage wieder ins Gleichgewicht zu bringen- 21 Gramm.
Doch die nächsten Versuche schlugen aus verschiedensten Gründen fehl.
Davon unbeirrt startete er eine zweite Versuchsreihe: er wog sterbende Hunde. Da auch die Hunde relativ still auf seiner Waagschaale sterben mussten, um seine Versuche nicht zu gefährden und die Waage nicht in ein Ungleichgewicht zu bringen , kann davon ausgegangen werden, daß er die Hunde vergiftete. Doch keiner der Hunde zeigte einen Gewichtsverlust nach seinem Tod, für MacDougall der Beweis für die fehlende Seele bei Tieren.
MacDougall entwickelte die Theorie, daß die Substanz der  Seele im lebenden Körper den gesamten Körper in Besitz nimmt, sie mit ihm verschmilzt. Aufgrund des geringen Gewichtes von nur 21 Gramm habe sie aber eine geringere Dichte als der restliche Körper, weshalb die Seele nach dem Tod den Körper verlassen und in die Luft aufsteigen könne. Wohin die Seele aufsteigt konnte MacDougall auch durch seine Experimente nicht erklären.  

Die Zeitgenossen MacDougalls hatten unterschiedliche Meinungen zu seinen Experimenten. Manche hielten es für Humbug, andere priesen seine Entdeckung.
Der New Yorker Arzt Carrington hielt MacDougalls Entdeckungen für die wichtigste der Zeit. Er machte den Vorschlag, anstatt kranker Personen einen elektrischen Stuhl an eine Waage zu hängen, um so gesunde Männer als Versuchsperson zu erhalten. Bei kranken Versuchspersonen würde der Verwesungsprozeß zu schnell einsetzen, was zu Gewichtsverlust führe und das Ergebnis verfälsche.
Diese Idee wurde jedoch nie realisiert.

Im Jahre 1911 behauptete MacDougall, eine Seele beim Verlassen des Körpers beobachtet zu haben.
Nach MacDougall gab es keine weiteren Versuche, das Gewicht der Seele zu bestimmen.

(Der Text basiert auf der Darstellung des Experimentes auf der Seite: www.verrueckte-experimente.de)
von: katrin

Montag, 6. Dezember 2004

Zum Nikolaus

Der Weihnachtsmann- eine juristische Betrachtung
von Frau stud.jur. Katrin Willms, Universität Bonn

Einleitung
Gerade in den letzten 4 Wochen des Jahres tritt eine Person, oder besser gesagt: eine Manifestation, in Erscheinung, deren Aufenthaltsort in den restlichen 48 Wochen des Jahres höchstens spekulativ zu erahnen ist: der Weihnachtsmann. Obwohl dieser in der Bevölkerung einen guten Ruf geniesst, ja sich manche Personen sogar auf sein Kommen freuen und dieser Freude in Liedern Ausdruck verleihen (siehe als Beispiel: " Morgen kommt der Weihnachtsmann" m.w. N.), ist die juristische Behandlung der tatsächlichen Aktivitäten dieser Manifestation ein sehr komplexes Themengebiet. Dieses Themengebiet soll im folgenden kurz skizziert werden.
Angemerkt werden soll noch, daß diese Darstellung auch auf das Christkind zutreffen, dem in  manchen Teilen Deutschlands der Rang des Weihnachtsmannes gebührt. Um die Übersichtlichkeit der Darstellung zu erhalten, wird in diesem Text nur auf den Weihnachtsmann eingegangen werden.
Eine umfassende Darstellung des Bereiches  "Jahresendzeitfiguren im  deutschen Recht"  wird von der Verfasserin erarbeitet und soll in Kürze als Dissertation zur Erlangung der juristischen Doktorwürde an der Universität Bonn vorgelegt werden.

Strafrechtliche Aspekte
Es sind hier nur die strafrechtlichen Aspekte zu nennen, da diese als am schwerwiegendsten zu beurteilen sind.

In Betracht käme eine Strafbarkeit des Weihnachtsmannes nach § 243 I Nr. 1  StGB (Einbruch). Der Weihnachtsmann verschafft sich, obwohl der Tathergang in diesem Fall aus metaphysischen Gründen noch nicht ganz geklärt werden kann, Einlaß, er dringt in eine fremde Wohnung ein. Eine Strafbarkeit wegen Einbruchs scheitert jedoch an dem Tatbestandsmerkmal des Diebstahls, da in allen bekannten Fällen gerade nicht Gewahrsamsbruch an fremden Eigentum vorliegt, sondern im Gegenteil, etwas in den Wohnungen zurückgelassen wird.
Trotzdem erfüllt das  oben genannte Eindringen des Weihnachtsmannes in ein fremdes Haus den Tatbestand des Hausfriedensbruchs, § 123 StGB. Ob von Seiten der Wohnungseigentümer ein strafbefreiendes Einverständnis vorliegen würde, muß von Fall zu Fall geprüft werden.  

Ein möglicher Verstoß gegen § 240 StGB (Nötigung) käme auch in Betracht.
Kinder bekommen von ihren Eltern schon sehr früh erzählt, daß sie das ganze Jahr über brav sein müssen, da sie ansonsten keine Geschenke vom Weihnachtsmann erhalten würden. Dies erfüllt den Tatbestand der Nötigung, der erfordert, daß jemand einen anderen durch Drohung mit einem empfindlichen Übel (§ 240 I 1. Alt. StGB) zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt. Die Erziehungsberechtigten drohen den Kindern mit einem einem materiellen Übel, um sie zum Wohlverhalten zu bewegen. Die Drohung wird zwar nicht vom Weihnachtsmann selbst ausgesprochen, er handelt vielmehr als Mittäter und Anstifter.

Ein weiteres Problem ist die Warenbeschaffung des Weihnachtsmannes. Da nach dem bisherigen Wissenstand und nach der Parallelwertung in der Laienssphäre nicht davon auszugehen ist, daß er von den Eltern für seine Dienstleistung entlohnt wird, und da bisher noch niemand glaubwürdig bezeugen konnte, den Weihnachtsmann beim Einkauf der Geschenke gesehen zu haben, liegt der Verdacht nahe, daß es sich bei den Geschenken um Diebesgut handeln könnte. Eine Strafbarkeit gemäß § 242 StGB käme in Betracht.
Da sich der Weihnachtsmann meist in Begleitung von Knecht Ruprecht befindet, wäre hier ein Bandendiebstahl gemäß § 244 I Nr.2 StGB  anzuprüfen (und abzulehnen, da nach herrschender Meinung eine Bande mindestens aus 3 Personen bestehen muß). Um diesen Sachverhalt ganz aufklären zu können fehlen  aber bisher die Beweise.
Wenn es sich um Diebstahl handeln würde, wäre unter Umständen durch das Verhalten der Erziehungsberechtigten und Kinder der Tatbestand der Hehlerei (§ 259 I StGB)  erfüllt. Dies ist aber dennoch abwegig, da davon ausgegangen werden kann, daß die Beschenkten meist nicht strafmündig sind und deren gesetzliche Vertreter gutgläubig handeln, was als strafauschließend gewertet werden kann.

In so fern es sich nicht um den Weihnachtsmann persönlich, sondern um die weitverbreiteten "Kopien"  des Weihnachtsmannes handelt, kommen noch eine  Strafbarkeit gemäß § 132 StGB, Amtsanmaßung, und  eine Strafbarkeit  wegen Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen in Betracht, § 132 a  I Nr. 3 StGB (wer unbefugt.......Amtskleidung oder Amtsabzeichen trägt).

Zusammenfassung
Zusammenfassend kann gesagt werden, daß die Erscheinung "Weihnachtsmann" rechtlich nicht unerhebliche Schwierigkeiten aufwirft. Der Weihnachtsmann macht sich, während er seiner in der Bevölkerung naiverweise so geschätzten Tätigkeit nachgeht, gegen mehrere Normen des deutschen StGB verstößt.
Desweiteren verstößt er noch gegen elementare arbeitsrechtliche Vorschriften, dies kann hier aber aus Platzgründen nicht weiter ausgeführt werden.  
Die Figur, die Kinder zum Vorbild dienen sollte, verstößt in eklatanter Weise gegen die deutsche Rechtsordnung, ja, es kann gesagt werden, daß es sich bei diesem "Vorbild" um einen Straftäter handelt.
Schon nach dieser skizzenhaften Überlegung wird deutlich, daß es dringend einer Reform der Behandlung des Weihnachtsmannes in Deutschland und im deutschen Recht  geben muß.
Diese Probleme können nur durch die Legislative gelöst werden, ein Ansatz wäre beispielsweise eine Weihnachtsmann-Verordnung oder ein gesondertes Weihnachtsmannstrafgesetzbuch, die der momentanen Rechtsunsicherheit der Erziehungsberechtigten abhelfen könnte und dieses rechts- und sozialpolitische Problem zufriedenstellend lösen würde.

von: katrin

Sonntag, 5. Dezember 2004

24 Stunden im 21.Jahrhundert

Wiedergefunden: meine bisher unveröffentliche Rezension zu "24 Stunden im 21. Jahrhundert" von Peter Glaser.
Das Buch ist von 1995, die Technik hat das Buch  längst überholt. Doch ein interessantes Dokument der Zeit, in der Internet noch etwas besonderes und teilweise mystisches war, ist es allemal.
Außerdem ist Glaser der  Schöpfer des schönen Wortes "Marmeladehemmung". Und allein darum....

Netzreiseführer

24 Stunden im 21.Jahrhundert

"Dieses Buch ist nicht als Einweisung in irgendetwas gedacht, sondern als eine Einladung in unser gemeinsames Vorstellungsvermögen. Ich bediene mich dabei der poetischen Methode. Ich verarbeite keine Texte, sondern ich schreibe."
Und das macht der in Hamburg lebende Autor Peter Glaser ziemlich gut. In seinem neuen Buch "24 Stunden im 21.Jahrhundert" beschreibt er die Geschichte, Entstehung und Nutzung der Netze und ihre Benutzer witzig und treffend.

An den überbreiten Seitenrändern erklärt Glaser nicht nur Wörter, was dem Netzneuling das Lesen und verstehen erleichtert, sondern er erzählt auch Anekdoten und schrullige Geschichten, die nicht unbedingt zum Text auf der Seite passen müssen. Damit es beim Lesen nun auf keinen Fall langweilig wird, gibt es am Rand auch noch mehr oder weniger sinnvolle Zeichnungen und Fotos. Netzsurfer mit dem Sinn fürs Besondere werden vor allem an den Internet- Anschriften ihre helle Freude haben.

Glaser nimmt den Leser mit auf seine Internetreise, die ihn zum Beispiel zur Kaffeemaschine nach Cambridge und nach Michigan zu Badewanne und Kühlschrank eines gewissen Paul führt. Außerdem wird das, sich ebenfalls in Cambridge befindliche, Arbeitszimmer des geheimnisvollen A.H. besucht, der sich auf den Bildschirm gucken läßt. Endlich erfährt man nun die Wahrheit über diverse ans Internet angeschlossene Kaffee-, Cola- und sonstige Maschinen. Und wer internet-angeschlossene Maschinen nicht mag, erhält die Anschrift einer Liste von Maschinen, die nicht angeschlossen sind.

Fazit: sowohl für "Netziens" (wie Glaser die Ureinwohner der Netze nennt) als auch für Netzneulinge ein ideales Buch. Witzig und nie langweilig erklärt er die Hintergründe der "Neuen Welt".

(geschrieben: Januar 1996)


Das Buch gibts hier  noch gebraucht.

von: katrin
Entry modified
Geändert am 5. Dezember 2004 um 23:01
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